Angebot
In meiner psychotherapeutischen Privatpraxis in Heidelberg biete ich Psychotherapie und psychologische Beratung für Privatpatient*innen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler*innen an. Mehr Informationen zu den Kosten und zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen finden Sie hier.
Ich biete Ihnen Unterstützung bei folgenden Problemen an:
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Depressionen
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Ängste (z.B. soziale Ängste, Panikattacken, Höhenangst)
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Traumafolgestörungen
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psychosomatische Beschwerden
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akuten Krisen
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Stress/ Burnout
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zwischenmenschliche Probleme
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Selbstwertprobleme
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Essstörungen
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Zwänge
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Sucht-/ Abhängigkeitserkrankungen (nach Entwöhnungsbehandlung)
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nichtorganische Schlafstörungen
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Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen
Falls Sie Ihr Anliegen in den aufgeführten Beschwerden nicht wiederfinden, können Sie selbstverständlich trotzdem gerne Kontakt zu mir aufnehmen. Wir schauen dann gemeinsam, ob ich Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen kann.
Behandlungsablauf
Haben Sie Interesse an einer Psychotherapie bei mir, lade ich Sie zunächst zu einem Erstgespräch (50 Minuten) ein, bei dem wir uns gegenseitig kennen lernen und Sie mir Ihr Anliegen ausführlich schildern können.
Das Erstgespräch ist auch Teil der sogenannten Probatorik, der Anfangsphase der Therapie. Das sind bis zu 5-6 Sitzungen, die dazu dienen die Symptomatik genauer zu erfassen, eine diagnostische Einordnung zu erlangen und gemeinsam erste Erklärungen der Zusammenhänge Ihrer Beschwerden zu finden, sowie Ziele für die Behandlung festzulegen. Darüber hinaus ist die Probatorik auch dazu da herauszufinden, ob wir gut miteinander arbeiten können, denn ein guter Kontakt zwischen Patient*in und Therapeut*in ist entscheidend für eine gelingende Therapie. Danach entscheiden Sie, ob Sie weitermachen möchten.
Sind alle Fragen geklärt besprechen wir nach dieser Anfangsphase die voraussichtliche Anzahl der Sitzungen und Sie reichen die notwendigen Formulare für die Meldung der Psychotherapie bzw. den Antrag für die Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung/ der Beihilfe ein. Der Umfang einer psychotherapeutischen Therapie ist von der Wahl des Behandlungsverfahrens sowie der Schwere der Erkrankung abhängig. In der Verhaltenstherapie umfasst eine Kurzzeittherapie 12 bis 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie in der Regel 60 bis 80 Sitzungen.
Kosten
Als Privatpatient*in werden Sie selbst Vertragspartner*in für die Psychotherapie und müssen sich (wie bei einer ärztlichen Behandlung auch) um die Erstattung der Kosten durch Ihre Versicherung selbst bemühen. Die Abrechnung erfolgt nach individueller Honorarvereinbarung und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine Erstattung des vollen Rechnungsbetrags durch die private Krankenkasse kann nicht garantiert werden. In welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.
Daher bitte ich darum vor dem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen und die genauen Konditionen Ihres Vertrags zu erfragen. Folgende Fragen gilt es dabei zu klären:
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Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
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In welchem Umfang werden die Kosten erstattet?
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Wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
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Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Eine Kurzeittherapie (bis 24 Sitzungen) muss der Beihilfe gemeldet werden, ein Antrag ist nur bei einer Langzeittherapie erforderlich. Die hierfür benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Die therapeutischen Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ abgerechnet. Eine Erstattung des vollen Rechnungsbetrags durch die Beihilfe kann nicht garantiert werden.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall braucht kein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt zu werden. Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).